An 4 Berliner Standorten bieten wir folgende Leistungen:

Betreutes Einzelwohnen
Wohnungserhalt und -erlangung
Seit 1985 besteht das "Betreute Einzelwohnen" (BEW) der Universal-Stiftung Helmut Ziegner.

"Betreutes Einzelwohnen" als ambulanter Leistungstyp gem. §§ 67, 68 SGB XII richtet sich an allein stehende Männer und Frauen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und zu deren Überwindung sie aus eigenen Kräften und Mitteln nicht in der Lage sind. Im Unterschied zu den „Übergangshäusern“ bedarf der Personenkreis des "Betreuten Einzelwohnens" schwerpunktmäßig der Beratung und Anleitung, um vorhandene Fähigkeiten zum weitgehend eigenständigen Wohnen weiterentwickeln zu können.
Wir bieten ein ambulantes Leistungsangebot durch vier sozialpädagogische Fachkräfte und überlassen wohnungslosen Menschen in dem Zusammenhang bei Bedarf eine Wohnung zur Nutzung. Dazu stehen 81 möblierte und mit dem nötigen Hausrat ausgestattete 1 bis 1 ½ Zimmerwohnungen zur Verfügung. Das Leistungsangebot gilt auch für Menschen mit eigener Wohnung.

Die Universal-Stiftung Helmut Ziegner bietet seit Januar 2001 das neu eingeführte Leistungsangebot "Wohnungserhalt- und Wohnungserlangung" (WuW) an.

"Wohnungserhalt- und Wohnungserlangung" als ambulanter Leistungstyp gem. §§ 67, 68 SGB XII richtet sich speziell an Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind und die ohne Beratung und Anleitung nicht in der Lage sind, eigenen Wohnraum zu erhalten oder zu erlangen. Durch sozialpädagogische Fachkräfte bieten wir dem Personenkreis bedarfsbezogene Leistungen, die individuell auf die Problemlagen zugeschnitten werden. Wir machen Hausbesuche und bieten Beratung in Sprechstunden oder nach Terminvereinbarung bei uns im Kontaktbüro an.

Übergreifend für die einzelnen Leistungsangebote gilt:

Ziele der Hilfe
Sozialpädagogisches Angebot
Aufnahmeverfahren

  • Befähigung zu einem Leben ohne fremde Hilfe
  • Milderung sozialer Schwierigkeiten
  • Vermeidung von Verschlimmerung von Lebensverhältnissen
  • Vermittlung in eine weiterführende Form der Hilfe
  • Entwicklung, Wiederherstellung und Festigung familiärer und sozialer Kontakte
  • Befähigung zur Selbsthilfe Führung eines menschenwürdigen Leben
  • Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft

 

Wir bieten:

  • Information über das durch die Einrichtung zur Verfügung gestellte Leistungsangebot mit der Beschreibung aller Rechte und Pflichten für den Leistungserbringer und Leistungsempfänger sowie über Angebote im Stadtteil
  • Beratung, u.a. bei der Antragstellung zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage wie Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe, Kindergeld, bei der Schuldenregulierung, bei der Integration ins Erwerbsleben und bei gesundheitlichen Fragen
  • Anleitung, u.a. beim Umgang mit Behörden, zur Organisation und Gestaltung des Tagesablaufes, zur Haushaltsführung, zur aktiven Freizeitgestaltung sowie beim Aufbau positiver Konfliktlösungsstrategien
  • Unterstützung, u.a. zur Einhaltung notwendiger Verpflichtungen, bei der Organisation des Alltags, bei Problemen mit der Hausgemeinschaft sowie bei der Wiederherstellung und Festigung der familiären und / oder sozialen Kontakte
  • Übernahme der bei den vorgenannten Leistungsarten aufgeführten Inhalte sind teilweise und zeitlich befristet durch Übernahme zu erbringen

Das Aufnahmeverfahren verläuft in 3 grundlegenden Schritten:

1. Erstgespräch

Nach terminlicher Absprache werden von unseren sozialpädagogischen Fachkräften Aufnahmegespräche durchgeführt, die dem gegenseitigen Kennen lernen dienen. Inhalt dieser Gespräche sind die Abklärung des Bedarfs des Leistungssuchenden, die Vorstellung der Angebote unserer Einrichtungen, sowie die Klärung der Aufnahmevoraussetzungen und der gegenseitigen Erwartungen. Wir bieten in den Berliner Justizvollzugsanstalten regelmäßige Beratungen und Gespräche für Leistungssuchende an.

2. Hilfebedarfsermittlung für das Bezirksamt

Wird die Aufnahme für sinnvoll erachtet, fertigen wir eine Hilfebedarfsermittlung mit einer sozialpädagogischen Einschätzung über den Umfang der Leistungen für den Kostenträger.

3. Kostenübernahme

Bei Aufnahme in die Maßnahme „Betreutes Einzelwohnen“ muss eine schriftliche Kostenübernahme für den beantragten Leistungsumfang des zuständigen Sozialhilfeträgers vorliegen. Die Miete muss vom Leistungssuchenen sichergestellt werden, ggf. durch Übernahme des zuständigen Kostenträgers (JobCenter oder Sozialhilfeträger).

Unseren Info-Flyer gibt es hier zum Herunterladen.

Klicken Sie auf die Standorte für unsere Kontaktbüros:

Bereich Berlin-Nordost, Standort Lichtenberg

Bürgerheimstraße 17
10365 Berlin

Team
+49 30 42 01 90 60
+49 30 42 01 90 67
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Fahrverbindungen Bus 240 bis Magdalenenstr./Buchberger Str. / U5 bis Magdalenenstraße (Auf Karte anzeigen)

Bereich Berlin-Nordwest, Standort Reinickendorf


Belowstraße 14-16
13403 Berlin - Reinickendorf

Ansprechperson: Frau Wawerek

Fahrverbindungen: U6 Kurt-Schuhmacher-Platz, Fußweg von dort 5 Minuten (Karte anzeigen)
An diesem Standort werden im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens (§ 67/68 SGB XXII) Wohnungen durch uns vermietet und deren Mieter betreut.

Bereich Berlin-West, Standort Spandau


 Cautiusstraße 9-11
13587 Berlin

Ansprechperson: Herr Jesse

Fahrverbindungen: U7 bis Rathaus Spandau, dann Bus M45 Richtung Ev. Johannesstift (Auf Karte anzeigen)

Bereich Berlin-Südwest, Standort Steglitz


Bergstraße 15
12169 Berlin

Ansprechperson: Herr Lortkipanidze

Fahrverbindungen: U9 oder S1 bis Rathaus Steglitz, Buslinie 170 bis Filandastraße (Auf Karte anzeigen)