Jugendwohnen "Haus Königsheideweg"
Das Gruppenangebot und Betreute Einzelwohnen der Universal-Stiftung Helmut Ziegner im Haus Königsheideweg bietet eine betreute Wohnform für Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre. In diesem interkulturellen Angebot leben junge Menschen unterschiedlicher Herkünfte in gemischten Gruppen zusammen.
Es gibt im Haus Königsheideweg vier Wohngemeinschaften. Drei Wohngemeinschaften verfügen über je 4 Plätze und eine Wohngemeinschaft über sechs Plätze. Die Ziele des Angebotes orientieren sich im Wesentlichen an den Wünschen und Bedarfen der jungen Menschen. Unsere pädagogische Arbeit ist dabei von einer partizipativen Haltung geprägt, die es dem jungen Menschen erst ermöglicht seine eigenen Ziele individuell und fortlaufend erarbeiten und (neu) ausrichten zu können.
Das Wohn- und Betreuungsangebot der Einrichtung bietet das Leben in Wohngemeinschaften mit betreuungsfreien Zeiten. Die einzelnen Zimmer sind alle mit einem eigenen Badezimmer ausgestattet. Die Gemeinschaftsküche und der gemütlich eingerichtete Wohnbereich werden durch die Bewohner*innen der WGs gemeinsam genutzt und gepflegt. Für bereits selbstständige junge Menschen mit weniger intensivem Betreuungsbedarf und einer größeren Selbstständigkeit halten wir im Haus bis zu vier Plätze im betreuten Einzelwohnen vor.
Eine pädagogische Betreuung auch außerhalb des Hauses in einer eigenen Wohnung oder einer externen Trägerwohnung ist zudem möglich.Die Rechtsgrundlage hierfür bieten Paragrafen 27 in Verbindung mit den Paragrafen 34 und 41 SGB VIII und als ambulantes sozialpädagogisches Angebot, die Betreuungshilfe nach § 30 SGB VIII.
So finden Sie uns:
Königsheideweg 248-250, 12487 Berlin (Treptow)
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Unsere Ziele der Hilfe
- der Schutz des jungen Menschen und die Abwehr von Gefahren
- die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung des jungen Menschen
- die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und die Befähigung zur selbständigen Lebensführung
- die Gestaltung von tragfähigen sozialen Beziehungen und Bewältigung von Alltagsproblemen
- Entwicklung und Umsetzung einer Bildungs- und Berufsperspektive
- Auseinandersetzung mit der familiären Situation (auch abwesender Eltern/Familie), um eine Klärung und Ablösung zu ermöglichen
- Vermittlung und Verständnis für Veränderungen, insbesondere im durchaus spannungsgeladenen Prozess der Ankunft in der deutschen Gesellschaft.
- Die Gewährleistung emotional verlässlicher Betreuung, insbesondere unter dem Aspekt bestehender oder/und entstehender Traumatisierungen
Pädagogisches Angebot
- Beratung und Betreuung im Rahmen pädagogischer Bezugsbetreuung
- Die Förderung der Verselbständigung
- Erarbeitung von mittel- und langfristiger Lebensperspektiven
- Gemeinsame Reflektion zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
- Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie
- Begleitung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen
- Entwicklung einer aktiven Freizeitgestaltung
- Unterstützung in der selbstständigen Haushaltsführung
- Begleitung bei der Organisation und Pflege des eigenen Wohnraums
- Stärken bei der regelmäßigen Nahrungsaufnahme mit unterstützenden Plan- und Kochangeboten
- Erarbeitung eines budgetbewussten Umgangs mit den zu Verfügung stehenden finanziellen Mitteln
- Unterstützung bei der Wohnungssuche und bei Mietangelegenheiten
Gruppenpädagogik
- Mit Einbeziehung der jungen Menschen in sie betreffende Prozesse, mit dem Ziel der Partizipation
- Erarbeitung von allgemeingültigen aber auch individuellen Werten, Normen und Verhaltensregeln
- Stärkung der Solidarität und des Zusammenhalts
- Wöchentlich stattfindende Gruppentreffen
- Regelmäßige jugendspezifische Freizeitangebote
- Gemeinsame Haushaltsführung
Aufnahme und Anfrage
Das Aufnahmeverfahren läuft in 3 grundlegenden Schritten ab.
- Der junge Mensch kann eigenständig oder in Absprache mit dem für ihn zuständigen Jugendamt eine Anfrage an uns richten. Im Anschluss an ein Erstgespräch erhält der junge Mensch und die Mitarbeitenden der Einrichtung die Möglichkeit sich Zeit zu nehmen um darüber nachzudenken, ob ein Einzug gewünscht ist, in Frage kommt und die Einrichtung das richtige Angebot ist.
- Entscheidung oder ein mögliches Zweitgespräch? Sollten noch Fragen offen geblieben sein kann ein Zweitgespräch vereinbart werden. Andernfalls tritt eine Mitarbeitende der Einrichtung mit dem jungen Menschen in Kontakt um die gegenseitigen Entscheidungen mitzuteilen.
- Wenn der junge Mensch und auch wir uns auf einen Einzug geeinigt haben, nimmt die Einrichtung und der junge Mensch Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf, um dieses über die Entscheidung in Kenntnis zu setzen. Stimmt das Jugendamt einem Einzug ebenfalls zu, wird in gemeinsamer Absprache mit allen Beteiligten das Einzugsdatum festgelegt. Es besteht bei Bedarf die Möglichkeit einer Unterstützung des Jugendlichen beim Ein-/Umzug durch seine Bezugsbetreuung, wenn es keine anderen Optionen gibt.
Unseren Info-Flyer gibt es hier zum Herunterladen.

